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E. Brau
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Funkzeugnis SRC

Funkzeugnisse

GMDSS-Seefunkzeugnis SRC

Für die Teilnahme am UKW-Seefunkdienst im Sprechfunkverfahren sowie im Digitalen Selektiv Ruf - DSC fordert der Gesetzgeber ein gültiges „Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker“, kurz SRC vom Schiffsführer. Die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW ohne entsprechendes Befähigungszeugnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ganz nebenbei bedeutet die Ausrüstung eines Sportbootes mit einem Seefunkgerät einen erheblichen Sicherheitsgewinn, denn das Handynetz ist im Seebereich endlich.

Aus diesem Grund sollte jeder Bootsführer auch im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.

Hierzu führt die Yachtschule Brau entsprechende Ausbildungslehrgänge durch.

Zulassungsvoraussetzungen:

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildungslehrgang:

32 Unterrichtsstunden an 16 Abenden

Prüfungsablauf:

Theoretische Prüfung:

Aufnahme eines englischen Textes und Übersetzung.

Multiple-Choice-Fragebogen mit insgesamt 24 Fragen.

Praktische Prüfung

Bedienung des UKW-Sprechfunkgerätes sowie des DSC-Controllers.

Ein neuer Kombi-Kurs zum Erwerb der Funkzeugnisse "SRC" und "UBI" startet bei ausreichender Teilnehmerzahl im Herbst 2023. . Ziel ist es, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch in diesem Jahr in den Besitz der Befähigungszeugnisse zum See- und Binnenschifffahrtsfunk zu bringen. Der Kurs wird in einer Kombination aus Online-Phase und Präsenz durchgeführt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns direkt oder über diese Homepage.

Anmeldungen sind ab sofort über diese Homepage möglich.