Funkzeugnis SRC
Funkzeugnisse
GMDSS-Seefunkzeugnis SRC
Für die Teilnahme am UKW-Seefunkdienst im Sprechfunkverfahren sowie im Digitalen Selektiv Ruf - DSC fordert der Gesetzgeber ein gültiges „Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker“, kurz SRC vom Schiffsführer. Die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW ohne entsprechendes Befähigungszeugnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ganz nebenbei bedeutet die Ausrüstung eines Sportbootes mit einem Seefunkgerät einen erheblichen Sicherheitsgewinn, denn das Handynetz ist im Seebereich endlich.
Aus diesem Grund sollte jeder Bootsführer auch im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.
Hierzu führt die Yachtschule Brau entsprechende Ausbildungslehrgänge durch.
Zulassungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungslehrgang:
32 Unterrichtsstunden an 16 Abenden
Prüfungsablauf:
Theoretische Prüfung:
Aufnahme eines englischen Textes und Übersetzung.
Multiple-Choice-Fragebogen mit insgesamt 24 Fragen.
Praktische Prüfung
Bedienung des UKW-Sprechfunkgerätes sowie des DSC-Controllers.
Ein neuer Kombi-Kurs zum Erwerb der Funkzeugnisse "SRC" und "UBI" startet bei ausreichender Teilnehmerzahl im Herbst 2024 . Ziel ist es, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch in diesem Jahr in den Besitz der Befähigungszeugnisse zum See- und Binnenschifffahrtsfunk zu bringen. Der Kurs beginnt am 21.08. in Varel. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns direkt oder über diese Homepage.
Anmeldungen sind ab sofort über diese Homepage möglich.