Funkzeugnis UBI
Funkzeugnis UBI
Für die Teilnahme am UKW-Binnenschifffahrtsfunk fordert der Gesetzgeber ein gültiges „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“, kurz UBI.
Auch im Binnenbereich sollte jedes Sportfahrzeug mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgestattet sein um ständig Kontakt mit anderen Schiffsfunkstellen oder auch Funkstellen an Land aufzunehmen. Hierzu benötigt der Bootsführer auch das entsprechenden Funkzeugnisses.
Hierzu führt die Yachtschule Brau entsprechende Ausbildungslehrgänge durch.
Zulassungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungslehrgang:
16 Unterrichtsstunden an 8 Abenden bis zur UBI-Vollprüfung
8 Unterrichtsstunden an 4 Abenden bis zur UBI-Ergänzungsprüfung, wenn ein SRC oder LRC vorhanden bzw. im Zusammenhang mit einer SRC-Ausbildung.
Prüfungsablauf:
Theoretische Prüfung :
Multiple-Choice-Fragebogen.
Praktische Prüfung :
Bedienung des UKW-Sprechfunkgerätes sowie Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks.